Montag, 27. Februar 2012

Bei Genehmigung von Kuren: Zeitlimit für Krankenkassen

Aktuelle Pläne des Bundesgesundheitsministers: Über Anträge für ambulante Badekuren und Reha-Maßnahmen muss in Zukunft in drei Wochen entschieden werden, danach gelten sie automatisch als genehmigt.

Bad Füssing (obx - internet-zeitung) - Die Krankenkassen bewilligen immer weniger ambulante Badekuren. Die meisten Ablehnungen sind dem Bayerischen Heilbäderverband zufolge aber unbegründet. Nach Einspruch der Versicherten würden zwei Drittel der Kuren letztendlich doch genehmigt. Die Bundesregierung will dieser undurchsichtigen Genehmigungspraxis der Kassen jetzt offen-sichtlich einen Riegel vorschieben. Nach Plänen des Gesundheitsministeriums haben die Kassen in Zukunft nur noch maximal drei Wochen Zeit für eine Entscheidung über einen Kurantrag. Danach gelte die beantragte Maßnahme automatisch als genehmigt, kündigte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr am Freitag (24.2.) beim Gesundheitsgipfel im niederbayerischen Bad Füssing an.

Prävention, also Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung, würden zu einem immer wichtigeren Faktor in der Gesundheitspolitik, so Bahr bei der Veranstaltung in dem niederbayerischen Kurort. Das Einsparungspotenzial durch den Ausbau der Prävention ist nach Ansicht von Gesundheitsminister Bahr enorm. Deshalb will das Bundesgesundheitsministerium noch in diesem Jahr eine neue Präventionsstrategie vorlegen.

Die Bundesregierung setzt dabei in Zukunft offensichtlich vor allem auch auf die betriebliche Gesundheitsvorsorge. Unternehmen können dafür seit 2010 pro Arbeitnehmer und Jahr bis zu 500 Euro steuerfrei ausgeben. "Untersuchungen zeigen, dass ein Euro Investition in betriebliche Gesundheitsvorsorge einem Unternehmen letztendlich 2,20 Euro spart", sagte Bahr.

Auch zehn Prozent der ständig steigenden Ausgaben für Pflege könnten aktuellen Studien zufolge durch Reha gespart werden. Gerade im Prinzip Reha vor Pflege stecke auch ein enormes Zukunftspotenzial für die Kurorte, meinte der Minister. "Wir wollen die Rahmenbedingungen schaffen, damit auch Kurorte eine faire Chance im Gesundheitswesen haben", so Bahr.

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Bayerischen Heilbäderverbands Klaus Holetschek klaffen politische Zielvorgaben und Praxiserfahrung etwa bei ambulanten Kurmaßnahmen heute allerdings noch weit auseinander. "Alle sprechen von Prävention. Die Kurorte sind Kompetenzzentren für solche aktive Krankheitsvermeidung. Aber die Kassen bauen immer höhere Hürden auf, um die Zahl der genehmigten ambulanten Kurmaßnahmen möglichst gering zu halten", sagte der Bäder-Präsident. So sei die Zahl der ambulanten Vorsorgemaßnahmen in den deutschen Heilbädern seit 1996 von 800.000 auf 65.000 gesunken.

In den Ausgabenbudgets und in der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen spielten Holetschek zufolge ambulante Kuren und gesundheitsfördernde Maßnahmen in den Kurorten heute praktisch keine Rolle mehr. "Bei den Kuren sind wir, gemessen an den übrigen Gesundheitsausgaben, im Promillebereich angekommen", so der Bäder-Präsident. "Dabei könnten gerade die Heilbäder unter den aktuellen Rahmenbedingungen einen wirkungsvollen Beitrag leisten, damit die Menschen gesund älter werden". Holetschek forderte deshalb in Bad Füssing, die Steuerbefreiung von Unternehmen für betriebliche Gesundheitsförderung in Zukunft auch auf ambulante Badekuren auszudehnen.