Hannover (apothekerkammer-niedersachsen) –
Bald lockt das Wetter wieder, Sonne und Wärme ausgiebig zu genießen.
Doch vor dem sorglosen Sonnenbad sollte nicht nur die Anwendung von
Sonnencreme stehen, sondern auch die Lektüre von Beipackzetteln aktuell
angewendeter oder kürzlich abgesetzter Medikamente. Bei manchen
Patienten treten nämlich unerwartete Lichtempfindlichkeit und damit
Hautschädigungen auf – mitunter bis hin zur Bildung von Blasen. Welche
Arzneimittelgruppen betroffen sind und wie man sich richtig schützt,
erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
Betroffene Arzneimittelgruppen
Antibiotika
(z. B. mit den Wirkstoffen Tetrazykline, Sulfonamide, Gyrasehemmer),
entzündungshemmende Medikamente (z. B. Diclofenac, Ibuprofen),
Herz-Kreislaufmittel
(z. B. ACE-Hemmer, Calciumantagonisten), Diuretika (Entwässerungsmittel, z. B. mit den Wirkstoffen Hydrochlorothiazid, Furosemid) sowie manche Psychopharmaka (z. B. mit den Wirkstoffen Chlorpromazin, Levomepromazin) können phototoxische oder photoallergische Hautreaktionen auslösen. Auftreten und Stärke des Effekts sind aber immer von der Dosis des Medikamentes und dem Hauttypen abhängig. Helle Hauttypen sind in der Regel anfälliger als dunkle. „Es besteht aber kein Grund zur Panik“, teilt die Apothekerkammer Niedersachsen mit. „Vielmehr sollten Patienten, die diese Arzneimittel einnehmen, reichlich Sonnencreme verwenden, häufiger schattige Plätze aufsuchen und ganz genau beobachten, ob die Haut anders reagiert. Diese besondere Vorsicht sollten Patienten einige Tage walten lassen, da die Reaktionen auch verzögert auftreten können.“
(z. B. ACE-Hemmer, Calciumantagonisten), Diuretika (Entwässerungsmittel, z. B. mit den Wirkstoffen Hydrochlorothiazid, Furosemid) sowie manche Psychopharmaka (z. B. mit den Wirkstoffen Chlorpromazin, Levomepromazin) können phototoxische oder photoallergische Hautreaktionen auslösen. Auftreten und Stärke des Effekts sind aber immer von der Dosis des Medikamentes und dem Hauttypen abhängig. Helle Hauttypen sind in der Regel anfälliger als dunkle. „Es besteht aber kein Grund zur Panik“, teilt die Apothekerkammer Niedersachsen mit. „Vielmehr sollten Patienten, die diese Arzneimittel einnehmen, reichlich Sonnencreme verwenden, häufiger schattige Plätze aufsuchen und ganz genau beobachten, ob die Haut anders reagiert. Diese besondere Vorsicht sollten Patienten einige Tage walten lassen, da die Reaktionen auch verzögert auftreten können.“
Welche Reaktionen können auftreten?
Arzneimittel,
die äußerlich auf der Haut oder innerlich über den Verdauungstrakt und
das Blut aufgenommen werden, können sowohl phototoxische als auch
photoallergische Reaktionen auslösen. Die Symptome lassen sich nicht
immer genau unterscheiden. Phototoxische Beschwerden entstehen, wenn ein
Arzneimittel direkt mit belichtetem Hautgewebe reagiert. Dabei sind die
Schäden auf die Partien beschränkt, die der Sonne ausgesetzt sind, vor
allem Gesicht, Hals, Unterarme und Handrücken. Die Beschwerden können
bereits bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auftreten.
Lichttoxische Reaktionen können sehr schmerzhaft für den Betroffenen
sein und ähneln einem akuten Sonnenbrand. Die Hautreaktionen reichen von
Rötungen, Ödemen, Schuppung bis hin zur Blasenbildung.
Eine
photoallergische Reaktion ähnelt einem allergischen Kontaktekzem mit
einer Vielzahl von sonnenbrandähnlichen Symptomen wie Juckreiz,
Knötchen, roten oder nässenden Stellen, gelegentlich Bläschenbildung
oder es kommt zu Schuppen- oder Krustenbildung. Anders als bei der
phototoxischen Reaktion kann es hier zu sogenannten Streureaktionen auch
auf nicht belichtete Hautpartien kommen. Die lichtallergischen Symptome
treten erst verzögert nach der Arzneimitteleinnahme und der
Lichtbestrahlung auf, weil an dieser Reaktion das Immunsystem beteiligt
ist. Hat sich allerdings schon eine Allergie entwickelt, können die
Beschwerden bereits durch eine geringe Menge des Wirkstoffs erneut
ausgelöst werden.
Durch
die Reaktionen der Arzneimittel mit der Haut kann es zu fleckigen
Verfärbungen durch verstärkte Pigmentierung kommen. Diese Hautverfärbung
ist je nach Intensität und Hauttyp möglicherweise irreversibel.
Was tun?
Schon
mit einfachen Vorkehrungen können Hautschäden vorgebeugt werden.
Patienten sollten unbedingt das Gespräch mit dem Apotheker suchen.
Dieser berät hinsichtlich der Risiken der Sonneneinstrahlung und des
richtigen Sonnenschutzes.
Auch
der Einnahmezeitpunkt von Arzneimitteln kann die Sonnenempfindlichkeit
stark beeinflussen. Bei manchen Arzneimitteln hilft es schon, die
Einnahme auf den Abend zu legen. Das gilt auch für die Anwendung von
apothekenpflichtigen Schmerzgelen und -salben mit den Wirkstoffen
Diclofenac, Ketoprofen oder Ibuprofen.
Schutz vor UVA-Strahlen
Verursacher
der phototoxischen und photoallergischen Reaktionen sind UVA-Strahlen.
Patienten sollten ein Sonnenschutzmittel mit besonders starkem
UVA-Filter wählen. Dabei ist es wichtig, das Mittel in ausreichender
Menge und häufig aufzutragen. Gesicht, Brust, Rücken, Arme und Beine
müssen besonders gut eingecremt werden.
Wer
Reaktionen feststellt, sich aber im Freien aufhalten möchte, sollte
seinen Körper konsequent mit Kleidung bedecken. Die Mittagssonne muss
grundsätzlich gemieden werden.
Auch die künstliche Sonne aus dem Solarium kann starke Hautreaktionen auslösen. Das Bräunen auf der Sonnenbank ist deshalb tabu.
Was
Viele nicht wissen: UVA-Strahlen dringen auch durch Fensterscheiben.
Wer merkt, dass er auch hinter Glas Sonnenbrand bekommt, kann sich mit
UV-undurchlässigen Folien an den Fenstern von Haus und Auto behelfen.
Insbesondere
bei der Reiseplanung sollten Patienten gezielt nachfragen, ob ihre
verschreibungspflichtigen und selbst gekauften Arzneimittel in
Verbindung mit Sonnenstrahlen Auswirkungen auf die Haut haben können. Es
ist auch ratsam, dem Apotheker mitzuteilen, wann und wie die
Arzneimittel genommen werden. Beispielsweise können Malariamittel
photoallergische Reaktionen auslösen. Die Apothekerkammer Niedersachsen
empfiehlt, auch kürzlich abgesetzte Arzneimittel anzugeben, da diese
ebenso noch Auswirkungen haben können.<ü>
Der
Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der
Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber
hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf
erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein
praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in
pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und
Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit
dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen.
Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös
und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn
menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.