Das deutsche Vergaberecht
regelt, wie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verfahren ist. Ist eine
Auftragsvergabe im öffentlichen Bereich geplant, muss diese zunächst
ausgeschrieben werden, damit sämtliche Unternehmen, die den Auftrag erfüllen
können, die Chance haben, diesen zu erhalten. Sie geben eine „Bewerbung“ auf
die Ausschreibung ab. Anschließend wird darüber entschieden, welcher
Unternehmer oder Dienstleister den Auftrag erhält. Hierbei sind verschiedene
Faktoren einzubeziehen, von denen der Preis ganz klar der wichtigste ist. Ziel
des Vergaberechts ist es, dass mit öffentlichen Geldern möglichst
wirtschaftlich umgegangen wird. Vergaberechtsexpertin Ute Jasper von der Kanzlei
Heuking Kühn Lüer Wojtek. setzt sich bereits seit vielen Jahren mit
der Thematik auseinander und überwacht verschiedene Bereiche im Vergaberecht.
Unternehmen und Dienstleister
erhalten durch die Bewerbung auf die Ausschreibung – sofern diese angenommen
wird – eine gute Chance, Fuß im öffentlichen Bereich zu fassen und gut bezahlte
Aufträge an Land zu ziehen. Leider kommt es im Vergaberecht immer wieder zu
Korruptionen und Bestechlichkeit, sodass Aufträge an Unternehmen vergeben
werden, die diese eigentlich gar nicht ausführen können oder dürfen. Deshalb
ist es umso wichtiger, die Abwicklungen zu beobachten. Vergaberechtsexpertin
Ute Jasper hat hierauf stets ein Auge.