Montag, 21. Juli 2014

Interessantes über das Vergaberecht

Das deutsche Vergaberecht regelt, wie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verfahren ist. Ist eine Auftragsvergabe im öffentlichen Bereich geplant, muss diese zunächst ausgeschrieben werden, damit sämtliche Unternehmen, die den Auftrag erfüllen können, die Chance haben, diesen zu erhalten. Sie geben eine „Bewerbung“ auf die Ausschreibung ab. Anschließend wird darüber entschieden, welcher Unternehmer oder Dienstleister den Auftrag erhält. Hierbei sind verschiedene Faktoren einzubeziehen, von denen der Preis ganz klar der wichtigste ist. Ziel des Vergaberechts ist es, dass mit öffentlichen Geldern möglichst wirtschaftlich umgegangen wird. Vergaberechtsexpertin Ute Jasper von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. setzt sich bereits seit vielen Jahren mit der Thematik auseinander und überwacht verschiedene Bereiche im Vergaberecht.

Unternehmen und Dienstleister erhalten durch die Bewerbung auf die Ausschreibung – sofern diese angenommen wird – eine gute Chance, Fuß im öffentlichen Bereich zu fassen und gut bezahlte Aufträge an Land zu ziehen. Leider kommt es im Vergaberecht immer wieder zu Korruptionen und Bestechlichkeit, sodass Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die diese eigentlich gar nicht ausführen können oder dürfen. Deshalb ist es umso wichtiger, die Abwicklungen zu beobachten. Vergaberechtsexpertin Ute Jasper hat hierauf stets ein Auge.

Typische Fälle für die Ausschreibungen notwendig sind, sind beispielsweise der Neubau einer Straße oder die Lieferung der Büroeinrichtung für eine Behörde. Des Weiteren müssen öffentliche Arbeitsplätze ausgeschrieben werden. Zu den Grundsätzen des Vergaberechts gehören unter anderem der Wettbewerbsgrundsatz, das Transparenzgebot, der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Diskriminierungsverbot, die Förderung mittelständischer Interessen, die Vergabe an fachkundige sowie zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen und angemessene Preise.