Montag, 16. März 2015

Beratung durch den Apotheker nutzen

Frankfurt am Main (landesapothekerkammer-hessen) – Es ist ein Notfall. Frauen, die ungeschützten Sex hatten und eine Schwangerschaft verhindern wollen, dürfen nicht lange warten. Soll die „Pille danach“ wirken, muss sie schnell eingenommen werden. Bisher hieß das: einen Termin mit dem Frauenarzt vereinbaren und ein Rezept ausstellen lassen. Doch seit dem 15. März 2015 können betroffene Frauen das Verhütungsmittel für den Notfall direkt in der Apotheke erhalten und damit wichtige Zeit einsparen. Apotheker werden damit zum ersten Ansprechpartner und bieten den Patientinnen einen umfassenden, diskreten und kompetenten Beratungsservice an, so die Landesapothekerkammer Hessen.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe im Notfall
Die „Pille danach“ wurde gestern aus ihrer Verschreibungspflicht entlassen. Das bringt vor allem einen zeitlichen Vorteil für die Patientinnen mit sich. Nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr sollte nur wenig Zeit vergehen, bis das Notfallverhütungsmittel eingenommen wird. Dabei gibt es Präparate mit unterschiedlichen Wirkmethoden. Der Wirkstoff Levonorgestrel verschiebt den Eisprung. Die Folge: Die „Pille danach“ ist nur wirksam, wenn sie rechtzeitig vor dem Eisprung eingenommen wird. Ist dieser bereits erfolgt, kann trotz Einnahme die Schwangerschaft eintreten. Durch den Wirkstoff Ulipristalacetat wird der Eisprung gehemmt bzw. verzögert. Für beide gilt: Die „Pille danach“ ist zuverlässiger, je früher sie nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Absolute Sicherheit bieten Notfallverhütungsmethoden, ebenso wie reguläre Verhütungsmittel, jedoch nicht.
Diskrete Beratung ist ein „Muss“
Vor der Abgabe der „Pille danach“  ist ein ausführliches Beratungsgespräch zwischen Apotheker und Patientin Pflicht. Risiken der Behandlung werden besprochen und auf Nebenwirkungen hingewiesen. Der Apotheker geht zusammen mit der Patientin wichtige Punkte durch, die Einfluss auf die Behandlung haben. Zunächst muss eine bereits bestehende Schwangerschaft ausgeschlossen werden. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, zum Beispiel Psychopharmaka oder Johanniskraut,  können die Wirksamkeit der „Pille danach“ mindern. Patientinnen mit chronischen Vorerkrankungen oder akuten gesundheitlichen Problemen ist von der Verwendung abzuraten. Stillende Mütter müssen eine Stillpause einlegen. Frauen, die sich innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme der „Pille danach“ erbrechen, müssen eine weitere Pille einnehmen. Diese Faktoren gilt es gründlich abzuklopfen, um eine zuverlässige Wirkung zu erzielen. Patientinnen, die sich in der Offizin unwohl fühlen, können den Apotheker um ein vertrauliches Gespräch bitten.
Verlässliche Verhütung
Im Allgemeinen ist die „Pille danach“ für gesunde Frauen gut verträglich. Dennoch sollte sie nur im Notfall verwendet werden, betont die Landesapothekerkammer Hessen. Auch ist von einer wiederholten Anwendung während eines Zyklus‘ abzuraten. Gut zu wissen: Die „Pille danach“ bietet weder einen dauerhaften Verhütungsschutz noch schützt sie vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Frauen, die die “Anti-Baby-Pille“ einnehmen, sollten den Einnahmezyklus nicht unterbrechen, auch wenn der hormonelle Schutz nicht mehr gewährleistet ist. Bis zur nächsten Monatsblutung bieten jedoch mechanische Verhütungsmittel wie ein Kondom oder andere Barrieremethoden Sicherheit und schützen Frauen vor einer ungewollten Schwangerschaft.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.