Montag, 27. April 2015

Jedes dritte verordnete Medikament ist allein wegen der Arzneiform besonders beratungsbedürftig

Hamburg (apothekerkammer-hamburg) – Es kommt nicht nur auf den Inhalt an: Jedes dritte in Hamburg verordnete Medikament (33 Prozent) ist – unabhängig vom Wirkstoff – allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Dies hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2014 ermittelt. Die rund 430 Apotheken in Hamburg gaben insgesamt rund vier Millionen Packungen besonders beratungsbedürftiger Medikamente zu Lasten der GKV ab. Nicht erfasst wurde die Abgabe von Medikamenten ohne Rezept und an Privatversicherte.
„Viele Medikamente sind komplizierter anzuwenden als allgemein angenommen. Eine Tablette unzerkaut zu schlucken ist vergleichsweise einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, sagt Kai-Peter Siemsen, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. Werden Arzneimittel falsch angewendet, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können aber die Wirksamkeit eines Präparats verändern oder zu unerwünschten Wirkungen führen. Siemsen: „Jeder Patient sollte sich in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente zeigen oder erklären lassen.“
Der größte Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf Tabletten, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen (1,7 Millionen Packungen). Siemsen: „Apotheker beraten zur Teilbarkeit, weil wir aus Studien wissen, dass Patienten rund ein Viertel aller Tabletten vor der Einnahme teilen.“ Auf Platz zwei und drei der beratungsbedürftigen Darreichungsformen folgten Medikamente zur Injektion bzw. Infusion (650.000 Packungen) und Medikamente zur Inhalation (430.000 Packungen). Weitere erfasste Darreichungsformen waren Medikamente zur Anwendung am Auge, in der Nase, in der Vagina oder im After. Apotheker erklären auch die Zubereitung von Medikamenten wie Trockensäften oder beraten zur korrekten Anwendung von festen Darreichungsformen, die nicht einfach geschluckt werden können. Ein Beispiel für diese Arzneiformen sind Buccaltabletten, die sich langsam in der Mundhöhle auflösen sollen.
Die Apothekerkammer Hamburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Institution der apothekerlichen Selbstverwaltung für die ca. 2.700 Apotheker und Apothekerinnen, sowie Pharmazeuten im Praktikum in Hamburg. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberuf. Er ist laut Gesetz für die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zuständig. Wer Apotheker werden will, muss ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr absolvieren. Der Apotheker berät die Patienten hinsichtlich ihrer Medikation und unterstützt sie, ihre Therapie im Alltag umzusetzen. Als Fachmann für Arzneimittel und Prävention ist der Apotheker neben dem Arzt der erste Ansprechpartner in gesundheitlichen Problemen.