Dienstag, 7. April 2015

Schmerzmittel haben ihre Grenzen

Hannover (apothekerkammer-niedersachsen) –  Medikamente sollten nie bedenkenlos eingenommen werden. Das gilt auch für frei verkäufliche Arzneien. Schmerzmittel in der Selbstmedikation dürfen ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht länger als drei oder vier Tage hintereinander eingenommen werden. Monatlich sollte die Dosis unter zehn Tabletten liegen. Wer neben Schmerzmitteln noch weitere Medikamente einnimmt, sollte im Gespräch mit einem Apotheker gefährliche Wechselwirkungen ausschließen, warnt die Apothekerkammer Niedersachsen.

Schmerzmittel beeinflussen andere Medikamente
Überschreiten Patienten in der Selbstmedikation die zulässige Dosierung und die Einnahmedauer bei entzündungshemmenden Schmerzmitteln, so ist dies mit einem erhöhten Risiko für das Entstehen von Magengeschwüren und Nierenschäden verbunden. Andere Schmerzmittel, wie z. B. Paracetamol, die in zu hohen Dosen genommen werden, können Leberschäden hervorrufen.

Werden gleichzeitig zur Selbstmedikation vom Arzt verordnete Mittel eingenommen, steigt die Gefahr von Wechselwirkungen. So kann es bei der Kombination von Cortison mit
entzündungshemmenden Schmerzmitteln zu Magenreizungen oder sogar
Magenblutungen kommen. Diese Gefahr ist umso größer, je höher die Dosierung
und je länger die Einnahmedauer der Schmerzmittel ist.
Schmerzmittel, in höherer Dosis verabreicht, können die Wirkung von Blutdrucksenkern verringern. Auch die Schmerzempfindlichkeit kann bei regelmäßiger Einnahme sinken. Eine mögliche Folge sind schmerzmittelinduzierte Kopfschmerzen. In bestimmten Fällen verstärken Schmerzmittel die Wirkung anderer Arzneien so massiv, dass medizinische Notfälle ausgelöst werden. So werden Therapien, die die Blutgerinnung hemmen, ernsthaft gefährdet, nimmt der Patient gleichzeitig ein Medikament mit dem weit verbreiteten, schmerzstillenden Wirkstoff Acetylsalicylsäure, kurz ASS, ein.
Schmerzen zunächst mit gut verträglichen Medikamenten lindern
Wer Schmerzen hat, sollte dem Apotheker vor Ort möglichst genau die Symptome schildern und sich dann ein Schmerzmittel mit gut verträglichen Wirkstoffen empfehlen lassen. Bestehen die Schmerzen weiterhin, kann der Patient nach einer ausführlichen Beratung in der Apotheke und nach einem Gespräch beim Arzt auf stärker wirksame Medikamente umsteigen.
Erhöhte Vorsicht für Kinder
Bei Kindern ist die Behandlung mit Schmerzmitteln heikel und bedarf einer gründlichen Beratung durch Ärzte und Apotheker. Nicht alle rezeptfrei erhältlichen Schmerzmittel sind für Kinder geeignet. Der gängige Wirkstoff Acetylsalicylsäure kann bei Kindern und Jugendlichen in seltenen Fällen sogar das Reye-Syndrom, eine schwere Erkrankung der Leber und des Gehirns, auslösen. Daher darf ein Medikament mit dem Wirkstoff ASS bei Kindern und Jugendlichen nur nach Anweisung eines Arztes verabreicht werden. Kinder brauchen wegen ihres geringen Körpergewichts kindgerechte Dosierungen und Darreichungsformen. Eltern sollten mit ihrem Apotheker vor Ort besprechen, welches Schmerzmittel gut für ihr Kind geeignet ist und ob als Darreichungsform Saft oder lieber Zäpfchen vorzuziehen sind.
Die Beratung durch einen erfahrenen Apotheker bei der Selbstmedikation ist stets empfehlenswert. Im höheren Maße gilt das vor allem für Kinder, Asthmatiker, Allergiker, chronisch Kranke, Schwangere, ältere Menschen, Nierenkranke und für Menschen, die mehrere Medikamente einnehmen müssen. Apotheker sind darin geschult, die Wirkung unterschiedlicher Schmerzmittel einzuordnen, eine passgenaue Medikation sicherzustellen und die Betroffenen umfassend zu beraten.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.