Freitag, 19. Juni 2015

Rezepturen, auf die sich Patienten verlassen können

Frankfurt am Main (landesapothekerkammer-hessen) – Auch wenn in Deutschland zahlreiche gute Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, gibt es immer wieder Situationen, in denen Patienten nicht auf fertige Präparate zurückgreifen können. Besonders häufig werden Kinder mit individuellen Medikamenten versorgt, sie benötigen meist niedrigere Dosierungen. Stehen für die speziellen Anforderungen keine industriell hergestellten Präparate zur Verfügung, kann der Apotheker ganz individuell auf den einzelnen Patienten zugeschnittene Dosierungen oder Darreichungsformen anfertigen, erläutert Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen.

Höchste Qualität zum Wohle des Patienten
Als pharmazeutischer Fachmann gewährleistet der Apotheker einen konstant hohen Qualitätsstandard in der individuellen Arzneimittelversorgung. So werden nur Grundstoffe eingesetzt, die die strengen Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs erfüllen und entsprechende Prüfzertifikate aufweisen. Um die Sicherheit weiterhin zu erhöhen und auch eventuelle Verwechslungen auszuschließen, muss jeder Grundstoff, wenn er von einer Apotheke eingekauft wird, nochmals in der Apotheke geprüft werden. Alle Prüfungen werden dokumentiert, erst wenn ein Apotheker den Stoff freigegeben hat, darf er auch in der Apotheke zur Rezepturherstellung eingesetzt werden. Vor dem Herstellungsprozess führt der Apotheker zudem eine Plausibilitätsprüfung der verordneten Rezeptur durch. Er prüft zum Beispiel, ob sich die verordneten Wirk- und Grundstoffe miteinander vertragen oder die vorgesehene Dosierung und das Alter des Patienten zusammenpassen und dokumentiert zur Qualitätssicherung den gesamten Vorgang. Treten hierbei Unklarheiten auf, muss mit dem verordnenden Arzt Rücksprache gehalten werden. Bedenkliche Rezepturen dürfen von Apothekern nicht angefertigt werden.
Die Rezeptur wird unter hygienisch einwandfreien Bedingungen hergestellt, wobei auch jeder Herstellungsschritt dokumentiert werden muss. Jede Apotheke verfügt gemäß gesetzlichen Vorgaben über die entsprechende Ausrüstung und fertigt Rezepturen an. Grundsätzlich haben Patienten mit einem gültigen Rezept überall in Deutschland die Möglichkeit, eine hochwertige Individualrezeptur anfertigen zu lassen. Auf Auslandsreisen ist das meist schwieriger. Daher empfiehlt die Landesapothekerkammer Hessen, auf Reisen einen ausreichend großen Vorrat der angefertigten Arzneimittel mitzunehmen.
Für jeden Patienten das richtige Mittel
Patienten mit Hauterkrankungen sind in vielen Fällen auf Individualrezepturen angewiesen. Apotheker stellen dann Salben und Cremes mit besonderen Inhaltsstoffen oder individuellen Dosierungen zur optimalen Versorgung der Haut her. Auch kranke Kinder profitieren von der fachmännischen Rezepturherstellung aus der Apotheke: Sie erhalten oft Kapselrezepturen, beispielsweise Cortisonzubereitungen oder Herzmedikamente, in einer für Kinder angepassten Dosierung.
Für den Großteil der verordneten Rezepturen stehen bereits ausgearbeitete und von Fachgesellschaften geprüfte Herstellungsanweisungen zur Verfügung. Wichtig: Rezepturen werden immer nach dem Vier-Augen-Prinzip angefertigt, um Fehler auszuschließen. Dabei können komplexe Rezepturen bedingt durch längere Herstellungsprozesse einige Arbeitsstunden in Anspruch nehmen.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.