Mittwoch, 1. Juli 2015

Unbekannte Wirkung von Arzneimitteln - Zu viel Sonne birgt Gefahren

Hamburg (apothekerkammer-hamburg) – Sonne und warme Temperaturen locken die Menschen an die frische Luft. Die positive Wirkung, die das Sonnenlicht auf Stimmung und Gesundheit hat, ist allgemein bekannt. Dass bestimmte Medikamente Lichtempfindlichkeiten hervorrufen können, ist vielen Patienten jedoch nicht bewusst. Welche Arzneien in Verbindung mit Sonnenlicht reagieren und wie sich Betroffene optimal vor schmerzhaften Hautirritationen schützen können, schildert die Apothekerkammer Hamburg.
Phototoxisch oder photoallergisch?
Wer regelmäßig zu Medikamenten greift, sollte sich mit den Neben- oder Wechselwirkungen der Arzneien gut auskennen. Allerdings wissen viele Patienten nicht, dass bei rund 300 Medikamenten sogenannte photoallergische bzw. phototoxische Effekte beobachtet werden können, die sich als entzündungsähnliche Schäden der Haut zeigen. Bei phototoxischen Prozessen zeigen sich die Reaktionen auf der Haut bereits beim ersten Kontakt mit dem Sonnenlicht. Betroffen sind vor allem Handrücken, Gesicht oder Unterarme. Schon nach kurzem Kontakt mit der Sonne schwillt die Haut an, es kommt zu Rötungen, oftmals schuppt sich die Haut oder bildet Bläschen. Die Reaktion tritt meist schneller auf als ein herkömmlicher Sonnenbrand. Es gilt die Formel: je höher die Dosis des auslösenden Wirkstoffes, desto heftiger die Wirkung.
Handelt es sich um eine photoallergische Reaktion, spielt das Immunsystem des Betroffenen eine wesentliche Rolle. Aufgenommene Medikamente werden nach dem Kontakt mit der Sonne als Fremdkörper eingestuft und vom Abwehrsystem bekämpft. Wer die Haut dann dem Licht aussetzt, riskiert eine sonnenbrandähnliche Reaktion. An den exponierten Stellen breiten sich Rötungen sowie Juckreiz aus. Es können sich sogar ganze Hautareale bilden, die mit Bläschen, Schuppen oder Krusten übersät sind. Während dunkle Hauttypen weniger betroffen sind als hellhäutige Menschen, spielt auch die individuelle Beschaffenheit der Haut, der Vorbräunungsgrad sowie die Behaarung des Patienten eine Rolle.
Beim Apotheker im Sommer nach einer erhöhten Lichtempfindlichkeit fragen
Einige Medikamente können sogar beide Reaktionen hervorrufen. Zu diesen Mitteln zählen beispielsweise bestimmte Antibiotika, Antirheumatika, Psychopharmaka, Bluthochdruckmittel sowie Diuretika. Unter den nicht rezeptpflichtigen Arzneien können einige Schlaftabletten und Mittel gegen Reiseübelkeit die Lichtempfindlichkeit der Haut erhöhen. Daneben verstärken auch bestimmte pflanzliche Wirkstoffe die Anfälligkeit. Ein Beispiel ist das Johanniskraut. Genaue Hinweise finden Patienten bei allen Arzneien auf dem jeweiligen Beipackzettel unter der Überschrift „Nebenwirkungen“. Wer ein neu verordnetes Medikament erhält, kann sich immer in der Apotheke beraten lassen, inwiefern das Risiko einer erhöhten Lichtempfindlichkeit besteht.
Ist die Haut erst einmal geschädigt, hängt der Heilprozess davon ab, wieviel Zeit der Körper benötigt, um den Wirkstoff abzubauen, der die Empfindlichkeit auslöst. Unter Umständen müssen Patienten mehrere Tage oder sogar Wochen aushalten, bis die Rötungen abklingen.
Regeln für eine gesunde Haut
Beide Formen der Lichtempfindlichkeit werden durch UVA-Strahlung verursacht. Die Apothekerkammer Hamburg rät Patienten, einige Regeln zu beachten, um die Haut zuverlässig vor den UVA-Strahlen zu schützen:
  1. Alle dem Licht ausgesetzten Körperstellen mit vor UVA-Strahlen schützender Creme oder Lotion einreiben, besonders Gesicht, Beine, Arme, Nacken, Dekolleté und Hals.
  2. Körperbedeckende Kleidung tragen.
  3. Im Sommer die Mittagssonne meiden und möglichst nicht während der Mittagshitze hinausgehen.
  4. Die auslösenden Arzneimittel abends einnehmen.
  5. Das Autofenster mit UVA-undurchlässiger Folie abkleben, denn die UVA-Strahlen durchdringen auch Glas und Kunststoff.
  6. Unbedingt Solarien meiden.
  7. Bei unverzichtbaren Arzneimitteln ist  unter Umständen und nach einer Rücksprache mit dem Arzt die Dosis zu reduzieren.
Die Apothekerkammer Hamburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Institution der apothekerlichen Selbstverwaltung für die ca. 2.700 Apotheker und Apothekerinnen sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum in Hamburg. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberuf. Er ist laut Gesetz für die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zuständig. Wer Apotheker werden will, muss ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr absolvieren. Der Apotheker berät die Patienten hinsichtlich ihrer Medikation und unterstützt sie, ihre Therapie im Alltag umzusetzen. Als Fachmann für Arzneimittel und Prävention ist der Apotheker neben dem Arzt der erste Ansprechpartner in gesundheitlichen Problemen.