Mittwoch, 13. Januar 2016

Was die Farben der Rezepte bedeuten

Frankfurt am Main (landesapothekerkammer-hessen) – Bunt ist die Welt der Rezepte, aber auch unübersichtlich. Die Landesapothekerkammer Hessen hat die wichtigsten Merkmale der unterschiedlichen Rezepttypen zusammengefasst, damit sich Patienten im Farbendschungel orientieren können:

Rosa: Alle gesetzlich Versicherten erhalten für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein rosa Rezept, das sie in der Apotheke einlösen. Der Patient zahlt in der Regel  nur einen Anteil an den Arzneimittelkosten, die sogenannte „Zuzahlung“. Die Apotheke rechnet die entstehenden Kosten mit der Krankenkasse ab.
Blau: Privatpatienten erhalten beim Arzt ein blaues Rezept, die Medikation zahlen sie zunächst selbst. Das in der Apotheke abgestempelte Originalrezept reichen Privatpatienten dann zur Abrechnung an ihre Versicherung weiter.
Grün: Dieses Rezept stellt der Arzt aus, wenn er dem Patienten ein Medikament empfiehlt, das nicht verschreibungspflichtig ist.
Bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden wie beispielsweise die Antibaby-Pille, können auf dem blauen oder grünen Rezept verordnet werden.
Gelb: Fallen Arzneimittel unter das Betäubungsmittelgesetz werden diese in dreifacher Ausführung auf einem gelben Rezept vermerkt. Ein Durchschlag verbleibt in der Arztpraxis, das Original sowie der zweite Durchschlag gibt der Patient an den Apotheker weiter. Abgerechnet wird es, je nach Versichertenstatus, ebenso wie das rosa bzw. blaue Rezept.
Weiß: Dieses Rezept wird auch T-Rezept genannt. Es handelt sich um ein Sonderrezept, das ausschließlich zur Verschreibung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verwendet werden darf. Das personengebundene Rezept besteht aus Original und Durchschlag. Auch hier erfolgt die Abrechnung wie bei den rosa bzw. blauen Rezepten.
Angaben gebündelt auf einem Blatt
Auf den Rezepten befinden sich in der Regel persönliche Angaben des Patienten. Zusätzlich sind Krankenkassennummer, die Versichertennummer und Arztnummer vermerkt. Rezepte sind  erst dann gültig, wenn auch das Datum der Ausstellung, die Unterschrift des Arztes sowie der Arztstempel vorhanden sind. Auf allen Rezepten befinden sich sogenannte Rezeptstatusfelder. Ein Kreuz auf einem dieser Felder wirkt sich auf die Abrechnung mit der Krankenkasse und auf den Zuzahlungsanteil aus. Außerdem müssen Krankenkasse oder Kostenträger erwähnt sein.
Rezepte rechtzeitig einlösen
Rezepte sind unterschiedlich lange gültig. Während das rosa Kassenrezept spätestens nach einem Monat eingelöst werden muss, ist das blaue Privatrezept drei Monate gültig. Wer ein gelbes Rezept erhält, muss es in den nächsten sieben Tagen in der Apotheke abgeben, ein weißes Rezept verfällt nach nur sechs Tagen. Patienten mit einem grünen Rezept können sich Zeit lassen, es ist uneingeschränkt gültig.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.950 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.