Hannover (apothekerkammer-niedersachsen) – Im Jahr 2012 haben die öffentlichen Apotheken in Niedersachsen mehr
als 1,4 Millionen Rezepturen hergestellt. Das ermittelte das Deutsche
Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch die Auswertung von Verordnungen
zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Die
Verordnungszahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine
notwenige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, erklärt
die Apothekerkammer Niedersachsen. „Rezepturarzneimittel sind kein
Luxus, sondern schlicht eine Notwendigkeit – zum Beispiel wenn ein
herzkrankes Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein
industrielles Arzneimittel gibt.“
Die
Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den
letzten Jahren enorm gestiegen. So ist seit 2012 u. a. vorgeschrieben,
dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der
Verordnung überprüfen und dokumentieren muss. „Die Apotheker übernehmen
Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben. Aber das Honorar für
die Rezepturherstellung deckt seit Jahren nicht annähernd die Kosten,
die in der Apotheke entstehen. Die Anforderungen an die
Rezepturherstellung und damit der zeitliche und personelle Aufwand in
den Apotheken sind zudem 2012 weiter erhöht worden. Es ist deshalb
überfällig, dass die Honorierung dieser Leistung angemessen angepasst
wird“, fordert die Apothekerkammer Niedersachsen.
Der Großteil der 1,4 Millionen maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2012 auf so genannte ‚allgemeine Rezepturen‘ (1,06 Mio.), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Sie werden am häufigsten von Haut-, Haus- und Kinderärzten verordnet. Davon abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung.
Rezepturen, die nicht auf GKV-Rezept verordnet wurden, sind in den DAPI-Zahlen nicht erfasst. Dazu gehören beispielsweise Rezepturen für Privatversicherte oder wenn die Präparate auf Patientenwunsch angefertigt wurden.
Der Großteil der 1,4 Millionen maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2012 auf so genannte ‚allgemeine Rezepturen‘ (1,06 Mio.), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Sie werden am häufigsten von Haut-, Haus- und Kinderärzten verordnet. Davon abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung.
Rezepturen, die nicht auf GKV-Rezept verordnet wurden, sind in den DAPI-Zahlen nicht erfasst. Dazu gehören beispielsweise Rezepturen für Privatversicherte oder wenn die Präparate auf Patientenwunsch angefertigt wurden.
Der
Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der
Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber
hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf
erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein
praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in
pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und
Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit
dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen.
Der Apotheker fertigt individuelle Rezepturen an, erklärt die korrekte
Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert
diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.