Freitag, 25. Oktober 2013

Niedersächsische Apotheken stellten 2012 mehr als 1,4 Milionen Rezepturarzneimittel her

Hannover (apothekerkammer-niedersachsen) – Im Jahr 2012 haben die öffentlichen Apotheken in Niedersachsen mehr als 1,4 Millionen Rezepturen hergestellt. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch die Auswertung von Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Die Verordnungszahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwenige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen. „Rezepturarzneimittel sind kein Luxus, sondern schlicht eine Notwendigkeit – zum Beispiel wenn ein herzkrankes Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt.“

Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. So ist seit 2012 u. a. vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss. „Die Apotheker übernehmen Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben. Aber das Honorar für die Rezepturherstellung deckt seit Jahren nicht annähernd die Kosten, die in der Apotheke entstehen. Die Anforderungen an die Rezepturherstellung und damit der zeitliche und personelle Aufwand in den Apotheken sind zudem 2012 weiter erhöht worden. Es ist deshalb überfällig, dass die Honorierung dieser Leistung angemessen angepasst wird“, fordert die Apothekerkammer Niedersachsen.

Der Großteil der 1,4 Millionen maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2012 auf so genannte ‚allgemeine Rezepturen‘ (1,06 Mio.), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Sie werden am häufigsten von Haut-, Haus- und Kinderärzten verordnet. Davon abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung.

Rezepturen, die nicht auf GKV-Rezept verordnet wurden, sind in den DAPI-Zahlen nicht erfasst. Dazu gehören beispielsweise Rezepturen für Privatversicherte oder wenn die Präparate auf Patientenwunsch angefertigt wurden.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt individuelle Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.