Hamburg (bestattungen.de) – Verstirbt in Deutschland ein Mensch, muss er auf
einem Friedhof beigesetzt werden. Nur die Seebestattung lässt eine
Ausnahme von dieser Regelung, der so genannten Friedhofspflicht, zu.
Laut einer Emnid-Umfrage empfinden jedoch 65 Prozent der Deutschen diese
Vorschrift als veraltet. Vor dem Hintergrund zunehmender Kritik gibt es
in einigen Bundesländern bereits Lockerungen, die Experten jedoch nicht
weit genug gehen.
In Deutschland ist die
Seebestattung die einzige Möglichkeit, die sterblichen Überreste eines
Verstorbenen außerhalb eines Friedhofs beizusetzen. Verstärkt nutzen
Bürger daher die liberaleren Bestattungsgesetze in den Niederlanden,
Tschechien oder der Schweiz, um den Friedhofszwang zu umgehen. Dies wird
durch entsprechende Angebote deutscher Bestatter unterstützt, die z. B.
Einäscherungen in der Schweiz durchführen lassen. Dort gilt eine Urne
ab der Übergabe an die Hinterbliebenen als beigesetzt, sodass sie vom
Schweizer Partner des Bestatters nach Deutschland überführt und dort
unbefristet bei den Angehörigen aufbewahrt werden kann.
Statt
einer Umgehung des Friedhofszwangs wünschen sich Experten jedoch eine
Änderung der bestehenden Vorschriften. In Bremen wurde bereits
durchgesetzt, dass eine Urne für einen Zeitraum von zwei Jahren im Hause
eines Angehörigen aufbewahrt werden darf, bevor sie in einer zuvor
reservierten und nachgewiesenen Grabstätte beigesetzt werden muss. Neben
Bremen bot bisher nur Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Asche
eines Verstorbenen an die Hinterbliebenen auszuhändigen, wenn eine
spätere Beisetzung erfolgt.
Den Experten von
Bestattungen.de gehen die Maßnahmen in Bremen und Nordrhein-Westfalen
nicht weit genug: „Wir haben den Eindruck, dass bei dem Thema
Friedhofspflicht lediglich nachgebessert, jedoch nicht grundlegend
reformiert wird“, so Bestattungen.de-Geschäftsführer Fabian
Schaaf-Mehta. „Viele Menschen möchten die Asche von Verstorbenen
dauerhaft mit nach Hause nehmen, in der Natur beisetzen oder in Flüssen
oder Seen verstreuen. Einen Zwang zur Beisetzung auf dem Friedhof
empfinden viele als Eingriff in ihre individuelle Trauerbewältigung“,
begründet Schaaf-Mehta.
Ein Lösungsansatz für
Deutschland wäre, in Anlehnung an die Schweiz oder die Niederlande, eine
Liberalisierung des Bestattungsgesetzes. In diesen Nachbarstaaten haben
Menschen deutlich vielfältigere Beisetzungsmöglichkeiten. Das
Informationsportal Bestattungen.de (www.bestattungen.de) fordert daher mutige Reformen, um dem Wunsch deutscher Bürger nach individuellen Bestattungsformen nachzukommen.
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