Dienstag, 8. Juli 2014

Häufig missverstanden: der Beipackzettel

Hannover (apothekerkammer-niedersachsen) – Damit Arzneimittel ihre Wirkung entfalten können, ist es wichtig, sie korrekt einzunehmen. Um sich zu informieren, lesen viele Patienten vorab den Beipackzettel. Oft ärgern sie sich über den Umfang von meist mehreren Seiten, aber mehr noch über die für sie unverständlichen Angaben. Schnell entstehen Unsicherheiten. Was bedeutet „Vor dem Essen einnehmen“? 30 Minuten vorher, direkt davor? Wofür stehen die vielen Fachbegriffe? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen, wenn dort „häufig“ steht? Andere Patienten können den Beipackzettel gar nicht lesen, weil die Schrift zu klein ist. Wenn Patienten den Beipackzettel nicht oder falsch verstehen, besteht immer die Gefahr, dass sie ihre Arzneimittel nicht richtig oder gar nicht einnehmen. Daher appellieren Apotheker an die Patienten, bei Unsicherheiten das Gespräch zu suchen. Erste Tipps für den Umgang mit Beipackzetteln gibt die Apothekerkammer Niedersachsen hier.

Die meisten Sorgen bereiten Patienten die Nebenwirkungen. Daher ist hier die Gefahr der Missverständnisse besonders groß. Das mögliche Auftreten von Nebenwirkungen wird als wahrscheinlicher angesehen als dies tatsächlich der Fall ist, weil sich der allgemeine Sprachgebrauch nicht mit den Angaben im Beipackzettel deckt. So erscheint das Wort „häufig“ im Zusammenhang mit Nebenwirkungen bedrohlich. Es meint jedoch lediglich, dass Begleiterscheinungen bei weniger als 10 Prozent und bei mehr als einem Prozent der Behandelten auftreten. Daher ist es wichtig, immer genau zu schauen, welcher Prozentwert hinter den Begriffen „sehr häufig“, „häufig“, „gelegentlich“, „selten“ und „sehr selten“ steht. Diese Aufschlüsselung findet sich in jedem Beipackzettel.
Problematisch ist vor allem, dass im Beipackzettel selten unterschieden wird zwischen tolerierbaren Nebenwirkungen und solchen, die Arztkontakt oder Therapieabbruch erfordern. Betroffene sollten daher unbedingt das Gespräch mit dem Apotheker suchen.
Der Zeitpunkt der Nahrungsaufnahme kann die Wirkung eines Arzneimittels verlangsamen, beschleunigen, verstärken oder vermindern. Auch Nebenwirkungen können in bestimmten Fällen stärker oder schwächer auftreten. Wenn man seine Arzneimittel laut Beipackzettel vor dem Essen einnehmen soll, bedeutet das 30 bis 60 Minuten vor dem Essen, während des Essens meint kurz vorher, dabei oder unmittelbar danach. Ein Arzneimittel nüchtern zu nehmen heißt entweder morgens nach dem Aufstehen oder mit mindestens zwei Stunden Abstand zur letzten Mahlzeit. Soll ein Arzneimittel nach dem Essen eingenommen werden, gibt es starke Unterschiede. Im Beipackzettel findet sich meist eine genaue Zeitangabe, sonst hilft der Apotheker gerne weiter.
Vielfach sind Arzneimittel sehr erklärungsbedürftig, deshalb bieten Apotheker direkt in der Apotheke eine Beratung an. Dort zeigt der Apotheker z. B. die richtige Anwendung von Augen- oder Ohrentropfen, wirkstoffhaltigen Pflastern oder die Atemtechniken zur Nutzung von Inhalationsgeräten. Das kann ein Beipackzettel nicht leisten. Besondere Sorgfalt ist bei Kinderarzneimitteln geboten, sodass das persönliche Gespräch zwischen Eltern und Apotheker unersetzlich ist. Apotheker geben den Eltern nicht nur Tipps, wie ihre Kinder die Medikamente richtig einnehmen, sie erklären ihnen auch, wie sie Antibiotikasäfte aus Pulvern richtig zubereiten. In der Apotheke erhält der Patient auch Hinweise zur richtigen Lagerung der Arzneimittel. Ist eine Verpacku
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.