Dienstag, 12. August 2014

Arzneimittel lagern leicht gemacht

Frankfurt am Main (landesapothekerkammer-hessen) – Wieder mal erkältet, ein schneller Griff in die Hausapotheke soll Linderung bringen. Aber wo eigentlich System und Ordnung angebracht wären, herrscht ein Chaos aus angebrochenen Packungen, schachtellosen Tabletten und bereits geöffneten Tuben. Kann ich das noch benutzen, oder muss das weg? Dies ist eine Frage, die auch Erika Fink in ihrer Apotheke oft gestellt wird. Die Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen weist darauf hin, dass einige Regeln zu beachten sind, um die Qualität der Medikamente zu erhalten:

1. Originalverpackung und Beipackzettel aufheben.
Die Originalverpackung wirkt für die Arzneimittel als Schutz gegen Einflüsse von außen. Viele Medikamente reagieren empfindlich auf Helligkeit, der Lichtschutz durch die Verpackung ist sinnvoll. Auch der Beipackzettel sollte aufgehoben werden. Bekommen Patienten ein neues Medikament verordnet, lassen sich Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten am leichtesten mit den Angaben des Beipackzettels ausschließen.

2. Wo in der Wohnung sind die Medikamente aufzubewahren?
Das Badezimmer ist kein geeigneter Ort, es ist schlichtweg zu feucht. Die Aufbewahrung in der Küche ist vorteilhaft, wenn die Arzneimittel zum Beispiel mit dem Frühstück oder einer anderen Mahlzeit eingenommen werden sollen. Immer gegenwärtig wird die Einnahme dann nicht so leicht vergessen. Werden über den Tag verteilt mehrere Medikamente eingenommen, empfiehlt sich ein Medikamentendosierer, der die korrekte Anzahl von Tabletten für einen Tag oder eine Woche aufbewahrt. Die Tagesportion sollte an einem Ort stehen, auf den mehrmals täglich der Blick fällt und der sich außerhalb der Reichweite von Kindern befindet.
         
3. In der Regel gilt: Medikamente immer bei Zimmertemperatur lagern.
Wenn sich im Sommer die Wohnung stark aufheizt, sodass die Temperaturen dauerhaft über 25° liegen, ist die Lagerung im Kühlschrank vorzuziehen.

4. Ab in den Kühlschrank.
Ist eine kühle Lagerung des Medikamentes vom Apotheker empfohlen, das heißt eine Aufbewahrung bei 9 bis 15°C, gehört es in den Kühlschrank. Gleiches gilt, wenn eine Lagerung zwischen 2 und 8°C notwendig ist. Der beste Aufbewahrungsplatz ist in diesem Fall das Gemüsefach oder der untere Teil des Kühlschranks, hier herrschen die niedrigsten Temperaturen. Es empfiehlt sich, mittels eines Thermometers die Temperatur im Kühlschrank einmal zu messen, denn in den meisten Kühlschränken ist es deutlich wärmer als 8°C.

5. Bloß nicht Schockfrosten.
Je kühler, desto besser? Das stimmt nur bedingt. Bei einigen flüssigen Arzneimitteln wie Tropfen und Injektionslösungen können Wirkstoffe verarbeitet sein, die bei niedrigen Temperaturen auskristallisieren. Einmal kristallisiert lässt sich der Wirkstoff nur schwer wieder lösen. Dementsprechend gering ist die Wirkung des Medikamentes.

6. Sonderfälle
Zu den Medikamenten, die immer in den Kühlschrank gehören, zählen:
  • Insuline.
  • Antibiotikasäfte, die als Pulver gekauft und in Wasser aufgelöst werden.
  • alle Arzneimittel, bei denen die kühle Lagerung ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Bei kühl zu lagernden Medikamenten handelt es sich meist um empfindliche Impfstoffe, die am besten unmittelbar vor dem Arztbesuch beim Apotheker abzuholen sind. Sollte das nicht möglich sein, ist eine vorübergehende Aufbewahrung im heimischen Kühlschrank machbar, aber nicht ideal. Im Zweifelsfall berät der Apotheker gern bei Fragen zur richtigen Lagerung von Medikamenten.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.