Montag, 5. Februar 2007

Heimliche Online-Durchsuchungen sind nicht zulässig



Video "Orwell 1984: Paranoia" von Youtube

Karlsruhe (internet-zeitung) - Das ist ein Urteil, das viele User/innen interessieren dürfte: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass
heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung.

Damit bestätigte der Bundesgerichtshof die Bedenken eines seiner Ermittlungsrichter, der bereits im November 2006 verkündet hatte, dass die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten nicht ausreichten. Hausdurchsuchungen liefen offen und in Anwesenheit des Betroffenen ab, während das Ausspähen von Daten mittels so genannter Trojaner heimlich vor sich gehe, lautete die Argumentation des Ermittlungsrichters.

Der Ermittlungsrichter verglich solche Maßnahmen mit dem so genannten "großen Lauschangriff". Die gespeicherten Daten seien oft ähnlich vertraulich wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung.