Donnerstag, 11. August 2011

Heilbäderverband: Millionen Versicherte hätten Anspruch auf eine Kur

















Oft wirksamer und kostengünstiger als Medikamente: Therapien in den deutschen Heilbädern. Trotz erwiesenem Nutzen genehmigen die Krankenkassen immer weniger Kuren, kritisiert jetzt der Deutsche Heilbäderverband. Foto: obx-medizindirekt


Regensburg (obx-medizindirekt - internet-zeitung) – Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf ambulante Kuren oder bezuschusstes Gesundheitstraining im Urlaub. Doch immer öfter lehnen gesetzliche Krankenkassen Anträge auf solche ambulanten Kurmaßnahmen ab – mit offensichtlich zweifelhaften Begründungen. „Die Erfahrung zeigt, dass zwei von drei abgelehnten Anträgen auf ambulante Kuren in deutschen Heilbädern nach einem Einspruch letztendlich doch genehmigt werden“, sagt Rudolf Weinberger, Geschäftsführer des Bayerischen Heilbäderverbands und Kurdirektor von Europas übernachtungsstärkstem Kurort Bad Füssing. Der Bayerische Heilbäderverband rät deshalb Versicherten gesetzlicher Krankenkassen, bei einem Ablehnungsbescheid grundsätzlich Einspruch einzulegen.

Vertreter des Deutschen Heilbäderverbands üben massive Kritik am derzeitigen Genehmigungsgebaren der Kassen. „Studien zeigen, dass jeder in die Prävention, also die Gesundheitsvorsorge, investierte Euro langfristig sogar drei Euro Ausgaben für spätere Krankheitsbehandlung sparen würde“, sagte kürzlich Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz und Präsident des Deutschen Heilbäderverbands.

Viele Krankenkassen setzten bei der Ablehnung von Kuranträgen offensichtlich auf die Unwissenheit der Versicherten: Denn ungeachtet vergangener Gesundheitsreformen können Krankenkassen laut ihren Satzungen auch weiterhin erhebliche Zuschüsse zu „ambulanten Vorsorgeleistungen“ zahlen – und zwar eben nicht nur zur Behandlung bestehender Krankheiten, sondern auch zur Krankheitsvermeidung, also der Prävention. Statt alle vier Jahre können Versicherte heute sogar wieder alle drei Jahre bei ihrer Kasse eine solche Kur beantragen.

Von der Krankenkasse werden nach Genehmigung des Kurantrags die Kosten für den Kurarzt sowie 90 Prozent der Behandlungskosten übernommen. Außerdem können pro Tag bis zu 13 Euro Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. „Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen auch Zuschüsse bei Teilnahme an Gesundheitskursen in den Kurorten, etwa für Bewegungstraining, Entspannungskurse, Yoga usw. – und zwar 75 Euro pro Handlungsfeld“, sagte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kompaktprävention.

Mehr Informationen über Zuschüsse der Krankenkassen bei der wohnortfernen Gesundheitsvorsorge enthält das „Bad Füssing Sparbuch“. Sie können es kostenlos unter der Telefonnummer 08531/975-580 anfordern.