Montag, 13. Mai 2013

Das Internet kann den direkten Kontakt zum Apotheker nicht ersetzen


Persönliche Beratung ist notwendig

Hannover (apothekerkammer) – In mehreren Studien wurde festgestellt, dass das Internet einer der wichtigsten Informationskanäle für Verbraucher bei Gesundheitsfragen ist. Auch viele Patienten, die Medikamente einnehmen, schauen zuerst dort nach, wenn sie nach Antworten suchen. Doch welchen Wert hat die Hilfe aus dem Internet? Macht man den Eigenversuch, so erhält man als Patient im Gesundheitsforum schnell eine Vielfalt von Hinweisen, die kaum weiterhelfen. Nicht nur, dass sich die Aussagen teilweise widersprechen, oftmals weiß man auch nicht, woher die Ratschläge kommen. Selten beantwortet ein Fachmann die Fragen, meist handelt es sich um Laien, die eigene Erfahrungen und Halbwissen weitergeben. Doch jeder Organismus reagiert anders auf Arzneimittel, auch müssen Wechselwirkungen zwischen Medikamenten oder Nahrungsmitteln berücksichtigt werden. Daher braucht der Patient einen Experten, der ihn individuell beraten kann, teilt die Apothekerkammer Niedersachsen mit. Eine Internetrecherche kann nur der erste Schritt sein, um sich einen Überblick zu verschaffen.

Wer z. B. Arzneimittel gegen Kopfschmerzen benötigt, sollte einen Apotheker seines Vertrauens um Rat fragen. Im Gespräch mit dem Patienten stellt der Apotheker die relevanten Fragen, um das für den Patienten wirkungsvollste und sicherste Arzneimittel auszusuchen. Zunächst wird sich der Apotheker über die Art und Weise des Kopfschmerzes erkundigen. Weiterhin wird er fragen, ob der Patient noch weitere Arzneimittel einnimmt, die zusammen mit den Schmerzmitteln zu ungewollten Wechselwirkungen führen könnten. Mit Blick auf die individuelle Situation des Patienten wird der Apotheker seine Empfehlung aussprechen. Das kann ein geeignetes Schmerzmittel sein oder eine Einreibung für Nacken und Schläfen oder er rät zu einen Arztbesuch, weil im Gespräch zum Beispiel herauskommt, dass der Patient an einer Erkrankung leidet, die vom Arzt behandelt werden muss.

Verschreibt ein Arzt ein Blutdruckmittel, kann es sein, dass der Patient seine Lebensgewohnheiten ändern muss. Hier informiert der Apotheker in einem Beratungsgespräch gern darüber, ob der Patient ab und zu ein Glas Wein trinken darf, oder gibt Tipps, wie andere Arzneimitteltherapien mit dem Blutdruckmittel sinnvoll vereint werden können, ohne den Patienten zu belasten.

Bei Arthrose gibt es viele Möglichkeiten, die Symptome zu lindern. Sie reichen von Nahrungsergänzungsmitteln über rezeptfreie bis hin zu rezeptpflichtigen Medikamenten. Im Gespräch mit dem Patienten erfasst der Apotheker die individuellen Bedürfnisse. Er erklärt auch, wann bei der jeweiligen Methode mit einer Besserung zu rechnen ist. So läuft kein Patient Gefahr, eine sinnvolle Therapie abzubrechen oder eine unwirksame Therapie weiterzuverfolgen.

Die Nutzung des Internets hat ihre Grenzen, wenn es um Arzneimittel geht. Das zeigen die hier genannten Beispiele deutlich. „Das Internet kann manchmal eine Hilfe sein, um sich Informationen zu beschaffen. Geht es aber um die Anwendung von Arzneimitteln, um Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, sollte immer ein Apotheker vor Ort aufgesucht werden. Als Arzneimittelfachmann kennt er sich damit aus, wie Wirkstoffe vom Körper aufgenommen, verarbeitet und wieder abgebaut werden. Durch ein persönliches Gespräch und das unmittelbare Anschauen des Patienten kann er auch erkennen, wann ein Arzt hinzugezogen werden muss“, erläutert die Apothekerkammer Niedersachsen.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt individuelle Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.